Wahlarzt

Als Wahlärztin habe ich ausreichend Zeit für Ihre medizinische Probleme und kann diese in einem privaten Rahmen behandeln. Die Verrechnung erfolgt direkt mit Ihnen. Sie können dann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse einreichen, welche je nach Leistung und Versicherung über die Höhe der Kostenrückerstattung entscheidet.